Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete, Kauf und Pacht (AGB)

Haftungsausschluss des Maklers
Die von uns veröffentlichten Angaben stammen aus den uns überlassenen Unterlagen und Aussagen der Eigentümer. Wir haften nur für von uns schriftlich gemachte Angaben. Die Angebote erfolgen freibleibend. Zwischenverfügungen, Vermietung, Verkauf und Verwertung vorbehalten.

Wir selbst geben keine Rechtsberatung.

Haftung des Interessenten
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Maklerprovision für Miete bei beauftragtem Suchauftrag
Im Falle, dass ein Mietinteressent uns mit der Suche nach einem Mietobjekt beauftragt, berechnen wir bei Abschluss eines Mietvertrages für die erfolgreiche Tätigkeit ein individuell vereinbartes Honorat, fällig und verdient bei Zustandekommen eines Vertrages. Für Mietobjekte aus dem Bestand zahlt der Vermieter ein Honorar.

Maklerprovision für Kauf
Für die Vermittlung / den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Kaufverträgen berechnen wir dem / n Käufer / n den ortsüblichen Maklerlohn/Courtage: 6 % aus dem Kaufpreis plus gesetzliche MwSt. z. Zt. 19 % = 7,14 % des Kaufpreises, fällig und verdient nur bei Zustandekommen eines Vertrages. Bei Kauf- / Verkaufspreisen unter EUR 80.000,00 gilt eine individuell festzulegende Provision, jedoch nicht unter 7 % plus 19 % MwSt = 8,33 % des festgelegten Kaufpreises beträgt. Ab 23.12.2020 gelten für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen die neuen gesetzlichen Regelungen, d. h. ist der / sind die Käufer juristische Personen, ist die Maklerprovision paritätisch aufzuteilen bzw. darf dem / den Käufer / n keine höhere Maklerprovision in Rechnung gestellt werden. 

Vertragsabrede zwischen Makler und Interessenten
Bei Zustandekommen eines andersartigen Vertrages als dem ursprünglich angefragten, auch mit demselben Anbieter, gilt vereinbart, dass der Mieter (im Falle eines Suchauftrags) / Käufer oder Pächter, die für das andere zustande kommende Geschäft ortsübliche Maklerprovision / Courtage an den Makler zahlt. Dem Makler ist die entgeltliche Tätigkeit für beide Seiten gestattet, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich von einer Partei abgedungen. Zwischenverfügungen vorbehalten.

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